Amphibien und Reptilien
Alle einheimischen Amphibien- und Reptilienarten sind bundesrechtlich geschützt. Sie dürfen weder gefangen, verletzt noch getötet werden. Lehrpersonen ist es erlaubt, zu schulischen Zwecken eine geringe Menge Grasfroschlaich ins Schulzimmer zu nehmen, um die Entwicklung aufzuzeigen. Weitere Informationen finden Sie hier: karch.ch und Naturschutz.zh.ch
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